Wissen Sie schon, wo in Ihrem Unternehmen KI wirklich Wirkung entfalten würde, oder steht diese Frage noch ganz am Anfang? Kleine und mittlere Unternehmen, die diesen Weg systematisch gehen möchten, können dafür staatliche Unterstützung erhalten. Über die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung ist ein Zuschuss von bis zu 50 Prozent auf die Beratungskosten möglich, die Bewilligung liegt beim BAFA, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die aktuelle Förderrichtlinie läuft am 31. Dezember 2026 aus. Wer sie nutzen will, sollte den Antrag also noch in diesem Jahr stellen.
Was ist das BAFA-Programm “Förderung von Unternehmensberatungen für KMU”?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt mit diesem Programm kleine und mittlere Unternehmen dabei, sich von externen Beraterinnen und Beratern zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten zu lassen. Im Kern zählt dazu jede individuelle Analyse mit konkreten, auf das einzelne Unternehmen zugeschnittenen Handlungsempfehlungen. KI-, Digitalisierungs- und Prozessberatung fällt ausdrücklich darunter. Anträge sind seit 2023 möglich, die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind Unternehmen, die die EU-KMU-Definition erfüllen: weniger als 250 Mitarbeitende und entweder höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Verbundene Unternehmen zählen dabei mit. Das heißt, Konzerntöchter größerer Gruppen sind in der Regel nicht förderfähig, auch wenn der einzelne Standort für sich genommen klein ist. Ob Ihr Unternehmen die Kriterien erfüllt, lohnt sich im Einzelfall zu prüfen.
Maßgeblich ist außerdem der Sitz beziehungsweise die Betriebsstätte des beratenen Unternehmens, nicht der Sitz des Beratungsunternehmens. Für die meisten Unternehmen mit Sitz in den alten Bundesländern, also auch in Baden-Württemberg, gilt entsprechend der Fördersatz für alte Bundesländer.
Wie viel Zuschuss ist möglich?
Die Bemessungsgrundlage liegt einheitlich bei maximal 3.500 Euro je Beratung. Auf dieser Basis übernimmt das BAFA:
- bis zu 50 Prozent in den alten Bundesländern inklusive Berlin und Leipzig, das entspricht maximal 1.750 Euro Zuschuss
- bis zu 80 Prozent für Unternehmen mit Sitz in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und Leipzig) sowie in den Regionen Lüneburg und Trier, das entspricht maximal 2.800 Euro Zuschuss
Ein Unternehmen kann innerhalb der Laufzeit der Richtlinie bis zu fünf Beratungen fördern lassen, davon maximal zwei pro Kalenderjahr. Seit dem 15. November 2025 gilt zudem: Unternehmen ohne Vorsteuerabzugsrecht erhalten den Zuschuss auf den Brutto-Rechnungsbetrag berechnet. Wichtig zu wissen: Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, die Bewilligung erfolgt durch das BAFA, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
So läuft der Antrag ab: vier Schritte
Der Ablauf ist klar geregelt, aber an einer Stelle tückisch: Bereits der Abschluss eines Beratungsvertrags gilt als Beginn der Beratung. Wer zuerst einen Vertrag unterschreibt und erst danach den Antrag stellt, verliert die Förderfähigkeit. Deshalb gilt die Reihenfolge:
- Antrag stellen. Der Antrag läuft ausschließlich online über die BAFA-Antragsplattform, und zwar vor Beratungsbeginn und vor Vertragsschluss.
- Informationsschreiben abwarten. Das BAFA prüft den Antrag und schickt bei positiver Prüfung ein unverbindliches Informationsschreiben.
- Vertrag schließen und Beratung starten. Erst nach Erhalt des Informationsschreibens dürfen Beratungsvertrag und Beratung beginnen.
- Verwendungsnachweis einreichen. Spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben muss der Verwendungsnachweis beim BAFA vorliegen.
Zur Bearbeitungsdauer macht das BAFA keine offiziellen Angaben. Planen Sie entsprechend Vorlauf ein, bevor Sie mit der eigentlichen Beratung starten möchten.
Was wird NICHT gefördert?
Damit keine falschen Erwartungen entstehen: Nicht jede Form der Weiterbildung fällt unter dieses Programm. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Schulungen, Seminare, Workshops und andere Gruppenformate. Ebenfalls nicht förderfähig sind überwiegende Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung, Fördermittelberatung als eigener Beratungsinhalt, Gutachten sowie operative Tätigkeiten wie Buchhaltung, Vertrieb oder Umsetzung.
Für unser eigenes Angebot bedeutet das konkret: Ein Claude-Training für Ihr Team ist als Schulungsformat selbst nicht förderfähig. Die vorgelagerte individuelle KI-Potenzialberatung, in der wir Ihre konkreten Anwendungsfälle analysieren und priorisieren, ist dagegen grundsätzlich förderfähig (Bewilligung durch das BAFA im Einzelfall). Die Beratung ist damit der sinnvolle erste Schritt, das Training der logische, nicht geförderte Folgeschritt danach.
Wie Lighthouse Consultings Sie unterstützt
Lighthouse Consultings ist beim BAFA als Beratungsunternehmen gelistet (UBF-Nr. 214399). In der KI-Potenzialberatung analysieren wir gemeinsam mit Ihnen, wo in Ihrem Unternehmen der Einsatz von KI-Tools wie Claude echten Mehrwert schafft, und übersetzen das in konkrete, priorisierte nächste Schritte. Diese Vorgehensweise stammt aus derselben Methodik, mit der wir beispielsweise bei FEW Automotive konkrete Verbesserungen in Prozessen erzielt haben.
Beim Antragsweg begleiten wir Sie mit unserer Erfahrung, ohne dass dafür ein gesondertes Honorar anfällt. Den Antrag selbst stellen Sie als Unternehmen, wir informieren Sie über die Voraussetzungen und den zeitlichen Rahmen, damit Sie die Frist bis Ende 2026 nutzen können.
Häufige Fragen zur BAFA-Förderung KI-Beratung
Kann ich die Förderung auch für ein KI-Training meines Teams nutzen?
Nein. Schulungen, Seminare und Workshops sind von der Förderung ausdrücklich ausgeschlossen, das gilt auch für Claude-Trainings. Grundsätzlich förderfähig ist die vorgelagerte individuelle KI-Potenzialberatung, in der Ihre konkreten Anwendungsfälle analysiert werden. Das Training selbst folgt danach als nicht geförderter, aber sinnvoller nächster Schritt.
Wer stellt den Antrag, LHC oder mein Unternehmen?
Den Antrag stellt immer das beratene Unternehmen selbst online über die BAFA-Antragsplattform. Wir begleiten Sie informierend beim Ablauf, ohne dass dafür ein gesondertes Honorar anfällt.
Was passiert, wenn ich schon einen Beratungsvertrag unterschrieben habe?
Dann ist die Förderung in aller Regel verloren. Nach den BAFA-Regeln gilt bereits der Abschluss eines Beratungsvertrags als Beginn der Beratung. Stellen Sie den Antrag deshalb immer vor der Vertragsunterschrift und warten Sie das Informationsschreiben ab, bevor Sie unterschreiben.
Nächster Schritt
Die Förderrichtlinie läuft Ende 2026 aus, und der Antrag muss vor Vertragsschluss gestellt werden. Wer die KI-Potenziale seines Unternehmens 2026 noch bezuschusst analysieren lassen möchte, sollte diesen Vorlauf jetzt einplanen.
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch. Wir klären gemeinsam, ob Ihr Unternehmen förderberechtigt ist und wie der Ablauf für Sie konkret aussieht. Weitere Details und häufige Fragen finden Sie auf unserer Förderseite unter /foerderung/.